Sehr geehrter Reisegast!

An dieser Stelle möchten wir Sie gerne über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen in formieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Reise vertrages sind.

1. Anmeldung

1.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet der Kunde Sea Side Story GmbH als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihm in dem Prospekt oder in der Reiseaus
schreibung genannten bindenden Leistungsbe schreibungen und Preise verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Reisebestätigung von Sea Side Story GmbH zustande. Die Rei sebestätigung wird durch Sea Side Story GmbH bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss ausgehändigt.

1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende geson
derte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Sea Side Story GmbH vor, an das Sea Side Story GmbH 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist und das der Kunde innerhalb dieser Frist schriftlich oder durch Zahlung der Reise annehmen kann.

2. Zahlung des Reisepreises

2.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat Sea Side Story GmbH eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden abgeschlossen. Bei Vertragsschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 50 % auf den Reisepreis zu leis ten. Maßgeblich sind jeweils die Angaben in der Reisebestätigung.

2.2. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reise beginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

2.3. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder der Restzahlung in Verzug, wird der Ver trag nach Mahnung und Nachfristsetzung auf gelöst. Sea Side Story GmbH ist berechtigt, Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt.

2.4. Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht im Prospekt vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.

2.5. Die Kosten für eine über Sea Side Story GmbH abgeschlossene Versicherung werden nach Zusendung der Versicherungspolice sofort fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen von Sea Side Story GmbH und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Er behält sich jedoch vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Sea Side Story GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der ge buchten Reise nicht beeinträchtigen. Ausgewiesene Flug- und Transferzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung.

4.2. Sea Side Story GmbH ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder Rücktritt anbieten.

4.3. Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, ist Sea Side Story GmbH berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dieses mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Sea Side Story GmbH ist in diesem Fall verpflichtet, den Kun
den bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte und gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig.

4.4. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Er ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber Sea Side Story GmbH geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1. Sea Side Story GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise un geachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in starkem Maße vertragswidrig verhält. Bei einer Kündigung durch Sea Side Story GmbH behält dieser den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich je doch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

5.2. Sea Side Story GmbH kann bis zwei Wochen vor Antritt der Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Sea Side Story GmbH ist verpflichtet, den Reisenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteil nehmerzahl unverzüglich nach Kenntnis hier von zu unterrichten.

5.3. Ferner kann Sea Side Story GmbH bis vier Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zu rücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Sea Side Story GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von Sea Side Story GmbH besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Um stände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Dies soweit Sea Side Story GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

6. Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

6.2. Im Falle des Rücktritts oder im Falle des Nichtantritts der Reise, kann Sea Side Story GmbH den Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen gemäß § 651 i BGB verlangen. Vorbehaltlich einer konkreten Berechnung einer Entschädigung kann Sea Side Story GmbH diesen Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Gliederung pauschalieren. Die Rücktrittskosten betragen pro Reisekunde:

6.2.1 Pauschalreisen:

Bis 50. Tag vor Reiseantritt (min. 50€ p.P) 35 % Vom 49.- 30. Tag vor Reiseantritt 40 % Vom 29.- 22. Tag vor Reiseantritt 45 % Vom 21.- 15. Tag vor Reiseantritt 65 %
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80 % Bei Nichtantritt der Reise, Stornierung 95 % am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung

Bei einer Buchung mit Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket:
Vom 59.- 30. Tag vor Reiseantritt 50 % Ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 80 % Bei Nichtantritt der Reise, Stornierung 95 % am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung

Bei Stornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine fallen Stornierungskosten von 80% an. Bei gebuchter 3er oder 4er Belegung behalten wir das Recht vor die Kabine umzubuchen. Stornierung der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich.

Flüge, die über unser verfügbares Kontingent hinaus zusätzlich gekauft werden müssen, sind nicht stornierbar.

6.2.2. Eintrittskarten

100 % sofern ein Weiterverkauf nicht möglich ist.

Auf Abweichungen von der hier aufgeführten Pauschalierung wird der Reisende ausdrücklich in der Ausschreibung oder im Anmeldeformular hingewiesen.
Als Stichtag der Berechnung gilt der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften nach § 651 b BGB er und der Reisende Sea Side Story GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.

7. Höhere Gewalt / außerordentliche Umstände

Hier wird auf den § 651 j BGB hingewiesen. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können der Reisende und der Veranstalter den Vertrag kündigen. Der Reiseveranstalter wird den gezahlten Reisepreis erstatten, kann je doch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Falls der Vertrag die Rückbeförderung beinhaltet, gilt es diese zu gewähr leisten. Die Kosten hierfür werden gemäß § 651 j II, III BGB je zur Hälfte geteilt. Weitere Kosten trägt der Reisende.

8. Haftung

8.1. Sea Side Story GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Beschreibung der Reiseleistungen, sofern Sea Side Story GmbH nicht in zulässiger Weise vor Vertragsschluss eine Änderung von den Angaben erklärt hat (der Veranstalter haftet nicht für die Angaben in Reederei-, Hotel- und Ortsprospekten), die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und ein Verschul den der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

8.2. Die vertragliche Haftung von Sea Side Sto ry GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gemäß § 651 h I, II BGB auf den drei fachen Reisepreis beschränkt. Haftungsein schränkende oder haftungsausschließende ge setzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein vom Sea Side Story GmbH eingesetzter Leis tungsträger berufen kann, gelten auch zuguns ten von Sea Side Story GmbH.

8.3. Wird im Rahmen einer Reise oder Veranstaltung oder zusätzlich zu diesen eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Sea Side Story GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern hierauf in der Reise- oder Veranstaltungsausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall ausschließlich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Kunde ausdrücklich hingewiesen wird und die Ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

8.4. Sea Side Story GmbH haftet ferner nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, sonstige Veranstaltungen etc.).

9. Gewährleistung

9.1. Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit gemäß § 651 c BGB Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder Sea Side Story GmbH angezeigt werden. Sea Side Story GmbH kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.

9.2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in man gelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Reisende es schuldhaft unter lässt, den Mangel anzuzeigen.

9.3. Kündigung

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Sea Side Story GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Wir empfehlen hierzu die Schriftform. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Sea Side Story GmbH verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet Sea Side Story GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallen den Teil des Reisepreises.

9.4. Schadenersatz

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Man gel der Reise besteht aus einem Umstand, den Sea Side Story GmbH nicht zu vertreten hat.

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Der Veranstalter steht dafür ein, Staats angehörige des Staates, in dem die Reise an geboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten so wie auch bei sonstigen Besonderheiten Ange höriger dieses Staates (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit) gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung und mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde wesentliche Informationen über die für die Reise not wendigen Formalitäten.

10.2. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen muss der Reisende mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.

10.3. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften er wachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

10.4. Der Reisende sollte bitte aus den Ausschreibungen entnehmen, ob für die Reise ein Reisepass oder ein Personalausweis benötigt wird. Er muss auf eine ausreichende Gültigkeitsdauer achten. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder benötigen sie einen eigenen Kinderpass.

10.5. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Der Reisende sollte sich genau informieren und die Vorschriften befolgen.

10.6. Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen.
Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern der Kunde aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehrt. Entsprechende Informationen können aus den Ausschreibungen entnommen werden.

10.7. Der Reisende muss sich über Infektions und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen selbst rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.

10.8. Es besteht die Möglichkeit eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Ferner wird eine Reisekrankenversicherung, eine Reisegepäck- sowie Reisehaftpflichtversicherung empfohlen. Die Unterlagen werden dem Kun den auf Wunsch zugeschickt.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen zwischen Sea Side Story GmbH und dem Reisekunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Reisende kann Sea Side Story GmbH an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des o. a. Reiseveranstalters maßgebend.